Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsrecht der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR
1.Allgemein
Die Firma Jahnsmüller & Spranger verkauft gebrauchte Ersatzteile. Diese stammen aus Fahrzeugen, die in der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR demontiert werden, oder die von Partnerfirmen zugekauft werden. Für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allen anderslautenden Einkaufs- und Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Individualabreden, sowie Bedingungen, die von den AGBs der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR abweichen, erlangen nur durch schriftliche Bestätigung der Jahnsmüller & Spranger GbR Gültigkeit. Mit der Übernahme der Ware akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR, soweit der Kunde die Möglichkeit hatte von Ihnen Kenntnis zu nehmen. Zusätzlich gilt für Unternehmer im Sinne des § 24 AGB-Gesetz, dass die nachstehenden Bedingungen für alle künftigen Lieferungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
2.Preise
Ersatzteilpreise, sowie deren Verfügbarkeit können telefonisch, per Fax oder per e-Mail angefragt und auf demselben Wege von uns mitgeteilt werden. Die von uns genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallenden Versand- und Transportkosten sind in diesem Falle nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Kosten kann ebenfalls, sofern nicht genannt, bei unseren Verkäufern erfragt werden. Alle Preise sind individuelle Preise je Ersatzteil und können nach Zustand oder vorheriger Beanspruchung differieren. Auch bei Teilen gleichen Fahrzeugtyps können solche Differenzen auftreten, da jedes Fahrzeug als Teileträger mit seinen Ersatzteilen separat kalkuliert wird. Zurückliegende Preise, sowie Preise in der Vergangenheit gekaufter Teile können deshalb nicht auf andere Teile übertragen werden.
3.Zahlungsbedingungen
Beim Direktverkauf erfolgt die Bezahlung vor Ort in bar oder per EC-Karte. Beim Versand erfolgt die Bezahlung in der Regel ebenfalls in bar oder per Vorkasse. Schecks werden nur im Ausnahmefall akzeptiert. Es bedarf hierfür einer Vorabsprache. Bei Stammkunden kann auf Grund eines gesonderten Liefervertrages Bezahlung per Überweisung vereinbart werden. Die Ware bleibt in diesem Fall bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR.
4.Lieferbedingungen
Eine Lieferung kann nur auf Grund einer verbindlichen schriftlichen Bestellung erfolgen. Diese Bestellung kann per Fax oder E-Mail übersendet werden. Die Auftragsbestätigung bzw. Absage (nicht Verfügbarkeit eines Teils) der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR kann mündlich bzw. schriftlich erfolgen. Der Kaufvertrag ist dann damit wirksam zustande gekommen.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2-3 Werktage, sofern das Ersatzteil ausgebaut am Lager ist und die verbindliche Bestellung bis spätestens 13.00 Uhr vorliegt. Wird ein verfügbares Teil von einem Kunden reserviert, so wird diese Reservierung bis 18.00 Uhr des Folgetages aufrecht erhalten. Danach kann dieses Teil anderweitig verkauft werden. Sämtliche Ersatzteile werden vor Ihrer Demontage geprüft. Die Ware ist bei ihrer Anlieferung unverzüglich auf Beschädigung zu prüfen. Sollte eine Beschädigung der Ware festgestellt werden, so ist dies auf dem Frachtschein oder Protokoll des Transporteurs zu vermerken, und der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR binnen 24 Stunden mitzuteilen. Bei späterer Meldung von Transportschäden kann die Firma Jahnsmüller & Spranger nicht für deren Begleichung garantieren.
Wird ein mängelfreies Teil von einem Kunden zurück gegeben, bzw. kein Fehler der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR vorliegt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises erhoben.
5.Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit dem Übergang der Ware an den Käufer über.
6.Gewährleistung
Die Firma Jahnsmüller & Spranger GbR übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Funktionstüchtigkeit des Verkaufsgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und der Voraussetzung, dass ein fachgerechter Einbau der Teile in einer Kfz Werkstatt innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf stattfindet. Ein Gewährleistungsanspruch ist nur dann möglich, wenn sich das Bauteil –Aggregat- im gelieferten Zustand befindet, d.h. das noch keine Demontage- oder Reparaturarbeiten erfolgt sind.
Bei Beanstandung aufgrund unvollständiger oder sonstiger nach Art und Menge von der Bestellung abweichender Lieferung, sowie äußerlich erkennbarer Mängel oder bei mangelhafter Ware im Rahmen eines Gewährleistungsfalles verpflichtet sich die Firma Jahnsmüller & Spranger GbR auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, bzw. auf Verlangen des Käufers auf Umtausch. Wir sind jedoch berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung abzulehnen und dem Käufer Minderung oder Wandlung anzubieten, wenn es der Firma Jahnsmüller und Spranger nicht möglich ist, unter angemessenen Bedingungen, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten mit der von der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR gelieferten Waren werden von der Firma Jahnsmüller & Spranger nicht übernommen. Die Firma Jahnsmüller & Spranger GbR gewährt auf alle gelieferten Gebrauchtteile mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen, -Aggregaten und glashaltigen Teilen nach Maßgabe ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Gewährleistung von 6 Monaten ab dem Lieferdatum gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
Eine Gewährleistung besteht nur dann, wenn der Einbau durch einen, in Deutschland ansässigen, Kfz Meisterbetrieb vorgenommen worden ist, an dem Fahrzeug Wartungsarbeiten und Inspektion gemäß den Herstellervorschriften nachweislich fachgerecht durchgeführt werden und die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeugs beachtet wird.
Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen der gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteils / Aggregats, seine Einbaufähigkeit zu Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Ausgenommen hiervon sind Veränderungen der Funktionstüchtigkeit auf Grund normaler Verschleißerscheinungen im Gewährleistungszeitraum und darauf beruhende Folgeschäden.
Voraussetzung für die Gewährleistungsüber- nahme bei Motoren ist, dass der bzw. die Zahnriemen vor dem Einbau erneuert werden und der Öfilter gewechselt wird.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen oder hochwertigen Bauteils/ Aggregats. Sollte ein anderes gebrauchtes Ersatzteil als Ersatzlieferung nicht beschaffbar sein, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung de Kaufpreises.
Ist ein geliefertes Bauteil/ geliefertes Aggregat defekt, erfolgt nach Prüfung des Sachverhaltes eine kostenlose Ersatzlieferung bzw. Kostenerstattung.
Es werden keine Gewährleistungen erbracht, wenn der Schaden durch
ein Verschulden bei der Montage
nicht von der Firma Jahnsmüller & Spranger GbR gelieferte Teile
verschulden des Fahrers oder Dritter oder
äußere Einflüsse (z.B. Unfall), unbefugter Gebrauch, Elementargewalten entstehen.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht insbesondere werden mittelbar und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt.
Gewährleistungsschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Alle Ersatzteile werden ohne Flüssigkeit ausgeliefert. Für das ordnungsgemäße Befüllen, gemäß der Herstellerangabe, trägt der Kunde die Verantwortung.
Unter die Gewährleistung fallen nicht:
Dichtungen
Dichtungsmanschetten
Wellendichtringe
Schläuche
Rohrleitungen
Kabel
Zündkerzen, Glühkerzen, Schrauben
Stehbolzen, Zahnriemen,
auch wenn diese Bestandteile eines versicherten Teils bzw. Aggregats sind.
Die Gewährleistung ist nicht auf Dritte übertragbar.
7.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird- durch die Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Jahnsmüller & Spranger GbR Reklamation Raasdorfer Straße 10 08261 Schöneck OT Arnoldsgrün Fax: 037464 / 33737
8.Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie die empfangenen Leistung nicht, nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns in so weit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung-wie Sie Ihnen in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurück zu führen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine, durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache, entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahren zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
9. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrages bzw. des Vertrages bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
10. Speicherung von Daten
Der Käufer wird gem. §33 Bundesdatenschutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass die Firma Jahnsmüller & Spranger GbR personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen speichert und verarbeitet.
Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufbewahrungsfristen sind sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer einzuhalten. Die Frist beträgt für Privatpersonen 2 und für Unternehmen 10 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung, bzw. der Vertrag zustande kam.
Ihre Firma Jahnsmüller & Spranger GbR
Fa.J&S
GbR 01_2009 Seite